Entwicklung nachhaltiger Landnutzungen
In dem Teil des Biosphärenreservates, der wie ein Naturschutzgebiet geschützt ist, wird ein gezieltes Flächen- und Nutzungsmanagement betrieben. Mit Landwirten werden Verträge geschlossen, in denen sie sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter Naturschutzauflagen verpflichten. Beispielsweise nutzen sie ihr Grünland erst nach dem 15. Juni, um die Brut von Wiesenvögeln wie Kiebitz, Bekassine und Großem Brachvogel zu schützen. Für die daraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile erhalten die Landwirte einen finanziellen Ausgleich.
Die Landschaft der Elbtalaue ist das Kapital der Region, sie ist die Voraussetzung für landschaftsbezogene Erholungsformen wie das Radwandern. Für bestimmte Bereiche werden Wege- und Erholungskonzepte erarbeitet und in Abstimmung mit den Gemeinden umgesetzt, um die Landschaft einerseits zu erhalten, aber auch für die Einheimischen und Besucher erlebbar zu machen.
Im Biosphärenreservat werden zahlreiche Vorhaben von anderen Behörden, Institutionen oder Privatpersonen vorangetrieben: Deichbau zum Hochwasserschutz, Radwegebau für touristische Zwecke, Errichtung von landwirtschaftlich genutzten Hallen. Um die frühzeitige und ausreichende Berücksichtigung naturschutzfachlicher und -rechtlicher Belange sicherzustellen, begleiten wir solche Projekte im Rahmen von Beratungsgesprächen, Stellungnahmen und Genehmigungsverfahren.
Beispiele dafür, wie nachhaltiges Wirtschaften funktionieren kann, liefern die Partner des Biosphärenreservates. Sie erfüllen bestimmte ökologische, ökonomische und soziale Kriterien und werden hierfür vom Beirat des Biosphärenreservates als Biosphärenreservatspartner zertifiziert.