Einsatz von Bremsenfallen zum Schutz von Weidetieren innerhalb von Schutzgebieten verboten
Seit einiger Zeit sieht man auch auf Pferdeweiden in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg immer häufiger sogenannte „Bremsenfallen“. Dabei hängen große schwarze Gummibälle unter einer trichterförmig umspannten Plane. Der Wärme abstrahlende Ball, der sich leicht im Luftzug bewegt, soll ein Pferd simulieren und so die blutsaugenden Insekten anlocken. Im über dem Ball gespannten Netz werden die Insekten gefangen und verenden dort.
Ziel dieser Fallen ist vorrangig das Fangen der Pferdebremse Tabanus sudeticus, deren Weibchen v.a. an Pferden Blut saugen. „Aktuelle Studien sprechen aber eine andere Sprache“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies, „Bremsenfallen sind nicht wirklich effektiv. Vor allem sind sie gleichzeitig eine Gefahr für den Insekten- und Artenschutz.“
Das Niedersächsische Umweltministerium setzte daher die Naturschutzbehörden am 14.05.2021 per Erlass über neue Studien in Kenntnis, die zu dem Ergebnis kommen, dass es sich bei der Bremsenfalle nicht um eine selektive Fangmethode handelt. Stattdessen liegt laut diesen Studien der Anteil der gefangenen und getöteten Insekten, die keine Bremsen sind, bei bis zu 98,5 Prozent. Unter diesen Insektenarten befinden sich zahlreiche geschützte Arten. Zusätzlich ist nicht auszuschließen, dass der nicht selektive Fang auch seltene insektenfressende Vogelarten gefährden kann.
Der entsprechende Erlass kann in der Infospalte rechts heruntergeladen werden.
„Unterm Strich heißt das: Wir müssen etwas gegen unnötiges Artensterben tun und vor allem den Beifang besonders geschützter Insekten vermindern“, so Umweltminister Lies.
Vor diesem Hintergrund teilte das Ministerium mit, dass die Bremsenfallen gegen das Fang- und Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen. Zudem ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten mit Fallen nachzustellen (Bundesartenschutzgesetz).
Gerade im Hinblick auf den „Niedersächsischen Weg“, der besonders den Artenschutz in den Fokus nimmt, haben die Naturschutzbehörden nach Vorgabe des Niedersächsischen Umweltministeriums den Einsatz dieser Bremsenfallen ab sofort, wie folgt, zeitlich und räumlich zu reglementieren:
Wie im gesamten Land Niedersachsen dürfen Bremsenfallen auch in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg nicht mehr in Naturschutzgebieten, im Gebietsteil C des Biosphärenreservates „Niedersächsische Elbtalaue“, in Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen zum Einsatz kommen.
Die Lage dieser Schutzgebiete kann den beiden Geoportalen der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg in der Infospalte rechts entnommen werden.
Der Einsatz der Bremsenfallen außerhalb dieser Schutzgebiete kann in der Zeit vom 01.06.-15.09. toleriert werden.
Typische "Bremsenfalle"