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Schutzbestimmungen im Biosphärenreservat beachten

Auch in den Gebietsteilen C des Biosphärenreservats, welche durch ein rotes Schild gekennzeichnet sind, werden Besucher willkommen geheißen. Jedoch ist einiges zu beachten: Die Wege sollen nicht verlassen werden, Hunde sind anzuleinen. Zu schnell können Gelege und Jungtiere durch Störungen Schaden nehmen oder rastende Tiere vertrieben werden.

Manch einer möchte einen warmen Abend an der Elbe verbringen. Aber nur dort, wo ein Weg ans Ufer führt, ist dies möglich. Jeder sollte darauf achten, dass man die Ruhe der Natur nicht durch Lärm, laute Musik oder Scheinwerferlicht stört. Auch Lagerfeuer und das Anlanden vom Wasser aus sind nur an dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Schließlich gilt es, scheue und seltene Bewohner der Elbuferzone wie Biber und Nachtigall nicht aus ihren Lebensräumen zu vertreiben.

Mehr Bewegungsfreiheit lassen die siedlungsnahen Bereiche zu. Sie sind an der hellroten Farbe der Schilder zu erkennen sind und wurden eigens für die Bedürfnisse der Anwohner eingerichtet.

Kraftfahrzeuge dürfen nur die nach StVO zugelassenen öffentlichen Wege benutzen. Für Behinderte, Flächeneigentümer oder -nutzer sieht das Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" Ausnahmen vor. Daher sollte man sich vorsorglich informieren. Denn vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit Bußgeldern geahndet werden.

Immer wieder entdecken unsere Mitarbeiter und die ehrenamtliche Naturwacht bei ihren Kontrollfahrten Spuren solcher Verstöße.Auf die sensible Natur wird keine Rücksicht genommen. So findet man außer Autos jenseits der Wege auch Spuren von Campern und von Lagerfeuern in den geschützten Gebietsteilen, begleitet durch Berge von Müll und Essensresten, für deren "Entsorgung" außer Fliegen und Ratten nur Wind und Wasser sorgen. Anwohner und Besucher empfinden diese Zustände gleichermaßen als katastrophal und wünschen eine stärkere Überwachung.

Daher bemüht sich die Biosphärenreservatsverwaltung intensiv um geeignete Partner. Die örtlichen Polizeidienststellen wollen ihre Kontrolltätigkeiten in den Schutzgebieten verstärken. Die Verwaltung arbeitet ihrerseits intensiv daran, Wege- und Stellplatzregelungen, Erholungsbereiche und Freizeitwege abschließend zu bearbeiten und den Ordnungskräften geeignetes Informationsmaterial an die Hand zu geben.

Durch eine bessere Information und Kooperation erhoffen sich alle Beteiligten eine Verbesserung der Situation.

BRV Bildrechte: Dr. Königstedt

Am Ufer geparkte Autos, illegales Campen und Lagerfeuer lassen meist Berge von Müll und Essensresten zurück - nicht nur zum Argwohn von Anwohnern und Besuchern

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