Angeln
Die Elbe und ihre Nebenflüsse sowie die zahlreichen Altarme und Bracks sind beliebte Angelgewässer. Nicht nur für die Mitglieder der über 30 Angelsportvereine im Biosphärenreservat, auch für zahlreiche Besucher der Elbtalaue ist das Angeln auf Aal (Anguilla anguilla), Zander (Sander lucioperca), Hecht (Esox lucius) und Brassen (Abramis brama) sehr begehrt.
Viele der Gewässer liegen in sensiblen, geschützten Bereichen. Das Biosphärenreservatsgesetz sieht in § 16 Absatz 5 vor, Ufer- und Gewässerbereiche im Einvernehmen mit den Fischereirechtsinhabern und Fischereiberechtigten für das Angeln zu bestimmen. Andere, besonders sensible Bereiche sollen dadurch geschont und die Angelaktivitäten in bestimmte Bereiche gelenkt werden.
Zur Festlegung dieser Angelstrecken ist das Einvernehmen mit den Fischereirechtsinhabern und den Angelvereinen erforderlich. Da es im Biosphärenreservat jedoch mehrere 100 verschiedene Fischereirechte gibt, die häufig noch ungeklärt sind, stehen derzeit in vielen Bereichen abschließende Regelungen aus.
In Zuge der Bestimmung von Angelstrecken sind auch die Zuwegungen und Einstellplätze für Fahrzeuge abzustimmen. Der § 12 Absatz 4 des Biosphärenreservatsgesetzes erlaubt ein Befahren der Gebietsteile C zum Zwecke der Angelfischerei nicht. Zulässig ist dagegen das Begehen der Schutzgebiete, um zum Angelgewässer zu gelangen.
Für folgende Bereiche wurden bereits Übersichtskarten erstellt:
- Angelfischerei im Raum Amt Neuhaus - Elbe-km 529 bis 546 - Download (PDF, 2,69 MB)
- Angelfischerei im Raum Amt Neuhaus - Elbe-km 512 bis 529 - Download (PDF, 2,97 MB)
- Angelfischerei an der Elbe zwischen Langendorf und Damnatz - Download (PDF, 1,05 MB)
- Angelfischerei im Raum Bleckede - Download (PDF, 0,94 MB)
- Angelfischerei im Raum Gartow - Download (PDF, 0,71 MB)