Flächenschutz
Das Biosphärenreservat ist, wie gesetzlich vorgesehen, in die Gebietsteile A, B und C gegliedert. Das am strengsten unter Schutz zu stellende Gebiet soll in wesentlichen Teilen die Qualität eines Naturschutzgebietes haben. Im verbleibenden Bereich muss das Gebiet überwiegend die Qualität eines Landschaftsschutzgebietes aufweisen. Diesen Anforderungen an die Zonierung wird in der Niedersächsischen Elbtalaue Rechnung getragen.
Gebietsteil A beinhaltet im Wesentlichen die Ortslagen sowie sonstige durch menschlichen Einfluss besonders geprägte Bereiche. Er dient dem Leben und Arbeiten der Menschen mit seinen nutzungsgeprägten Lebensräumen und Landschaftsbestandteilen. Er ist aber auch verbindendes Element zwischen den Gebietsteilen B und C.
Gebietsteil B umfasst die vorwiegend nutzungsgeprägte Kulturlandschaft, hat aber auch wesentlichen Anteil an charakteristischen, von naturnahen Standortverhältnissen geprägten Lebensräumen. Dieser Bereich soll insbesondere in Hinblick auf die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung erhalten und entwickelt werden. Der Gebietsteil B erfüllt die Voraussetzungen eines Landschaftsschutzgebietes.
Gebietsteil C schließt die besonders schutzwürdigen beziehungsweise pflegebedürftigen Teile des Biosphärenreservats ein. Er erfüllt die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes. Ehemalige Naturschutzgebiete sind in die Teilräume des Gebietsteils C überführt worden. Dazu gehören zum Beispiel die Untere und Obere Seegeniederung, die Pevestorfer Wiesen oder die Taube Elbe bei Penkefitz.
Im Gebietsteil C liegen überwiegend naturbetonte, von naturnahen Standortverhältnissen geprägte Lebensräume. Viele Flächen, die Lebensstätte schutzbedürftiger Arten oder Lebensgemeinschaften wild wachsender Pflanzen oder wild lebender Tiere sind, müssen gepflegt werden, um ihre Funktion zu erhalten. Andere Lebensräume wie Gewässer, Feuchtbereiche, Moore oder Wälder sind vorwiegend von natürlicher Eigendynamik geprägt.