Weitere Rechtsnormen
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)
Im BNatSchG hat der Bundesgesetzgeber die allgemeinen Vorschriften und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege definiert, die auch im Biosphärenreservat direkt anzuwenden sind.
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104)
In diesem Gesetz hat das Land Niedersachsen Regelungen getroffen, die wie das NElbtBRG die Ausführungen das BNatSchG ergänzen oder von diesem im Sinne von Artikel 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Grundgesetzes abweichen.
EU-Vogelschutzrichtlinie
Teile des Biosphärenreservates sind seit 1983 "Europäisches Vogelschutzgebiet".
Die rechtliche Umsetzung erfolgt über das BNatSchG.
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-R)
Diese Richtlinie hat zum Ziel, ein einheitliches, europaweites Schutzgebietsnetz zu errichten, einen Mindestschutz in diesen Gebieten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Maßnahmen in diesen Gebieten zuvor auf ihre Verträglichkeit mit den Schutzzielen hin geprüft werden. Die europäische Richtlinie ist im Bundesnaturschutzrecht verankert.
UNESCO-Programm "Man and the Biosphere" (MAB)
Das Programm "Der Mensch und die Biosphäre (MAB)" wurde 1971 von der UNESCO gegründet. Das MAB-Programm untersucht die Beziehungen zwischen dem Menschen und der Biosphäre, wobei unter Biosphäre alle die Schichten der Erde zusammengefasst werden, die mit Lebewesen besiedelt sind.1997 wurde die "Flusslandschaft Elbe" nach diesen Kriterien als Biosphärenreservat anerkannt.
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