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Schutz und Förderung der Wiesenvogel-Brutbestände im Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue"

Hintergrund

Obwohl die Wiesenvögel seit vielen Jahren im Fokus des Naturschutzes stehen, hat ihre anhaltend negative Bestandsentwicklung sowohl in Niedersachsen und Bremen als auch auf bundesdeutscher Ebene inzwischen ein äußerst kritisches Niveau erreicht. Dementsprechend ungünstig fallen sowohl die niedersächsische als auch die nationale Bewertung der Erhaltungszustände und -perspektiven im Rahmen der EU-Berichtspflichten aus. So sind die Bestände von Kiebitz, Uferschnepfe und Bekassine in den vergangenen 30 Jahren um etwa 60% zurückgegangen. Nach dem völligen Verschwinden des einstmals häufigen Kampfläufers aus der Elbtalaue-Region, konnten seit 2012 auch keine regionalen Brutnachweise für die Uferschnepfe erbracht werden. Trotz punktuell erfolgreicher individueller Schutzmaßnahmen auf lokaler Ebene hält der überregional besorgniserregende Bestandsrückgang - insbesondere in den küstenfernen Teilen Niedersachsens - weiterhin an. Es besteht also dringender Handlungsbedarf für den Schutz der Wiesenvögel. Für ihre Erhaltung tragen die Bundesländer Niedersachsen und Bremen eine besondere Verantwortung. Die Schutzbemühungen müssen zeitnah ansetzen und sich parallel auf alle traditionellen Vorkommensgebiete – und damit auch auf den Bereich des Biosphärenreservats "Niedersächsische Elbtalaue" - erstrecken.

Ziel

Im Vorhaben geht es um die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der regionalen Wiesenvogel-Vorkommen durch ein Brutbestandsmanagement, in dessen Mittelpunkt die Förderung der Brut- und Aufzuchterfolge durch freiwillige kooperative Vereinbarungen mit landwirtschaftlichen Betrieben über eine zeitlich und räumlich abgestimmte Grünland- und Ackernutzung (für Kiebitze relevant) steht.

Partner

Die saisonale Zusammenarbeit im Wiesenvogelschutz wird gemeinsam von der Biosphärenreservatsverwaltung (Steuerung, Koordiation), den beauftragten avifaunistischen Experten (Brutbestandsmanagement) und den relevanten landwirtschaftlichen Betrieben (Flächenmanagement) getragen.

Zeitrahmen

Das Projekt wird seit dem Jahr 2009 jährlich saisonal durchgeführt. Als Daueraufgabe unterliegt es keiner zeitlichen Begrenzung. Eine externe Förderung durch EU- und Landesmittel ist bis zum 31.01.2029 gesichert.

Finanzierung

Das Brutbestandsmanagement, d.h. insbesondere die Erfassung der Brutvorkommen und die Abstimmung mit den Landwirten, wurde zwischen 2016 und 2023 über die Förderrichtlinie „Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)“ mit Mitteln des Landes Niedersachsen und der Europäischen Union gefördert. Seit dem 01.10.2024 und bis zum 31.01.2029 erfolgt eine Förderung über die Richtlinie "Biologische Vielfalt - BiolV" mit Mitteln des Landes Niedersachsen unter finanzieller Beteiligung der EU in einer Höhe von bis zu 360.000.

Im Gegensatz dazu erfolgt die finanzielle Förderung der flächenkonkreten Bewirtschaftungsvereinbarungen mit den landwirtschaftlichen Partnern über die Förderrichtlinie "Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch" (im Grünland) und die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen (auf Ackerflächen).

Projektgebiet

Das Projekt- bzw. Betreuungsgebiet erstreckt sich derzeit auf 29 Teilgebiete (im Wesentlichen orientiert an diversen Gebietsteilen C des BR) mit einer Gesamtfläche von 4.900 ha Gesamtfläche.

Vorgehensweise

Ein gravierendes und wiederkehrendes Problem des Wiesenbrutvogelschutzes im Biosphärenreservat besteht darin, dass die maschinelle Grünlandmahd im Zeitraum von Ende April bis z.T. etwa Ende Juli sowie die Bestellung und Pflege von Ackerflächen im April und Mai (vor allem der Maisanbau) zu einer quantitativ bedeutenden Zerstörung von Wiesenvogel-Gelegen führen können. Vor diesem Hintergrund muss eine nachhaltige Verbesserung der Bruterfolge von Wiesenvögeln im Grün- und Ackerland durch eine beratungsgestützte Abstimmung bzw. ggf. Verschiebung von Mahd- und Bewirtschaftungsterminen sowie des Nutzungsregimes für die relevanten Flächen mit Brutvorkommen angestrebt werden.

Die Brutzeiten bzw. -intervalle bei Wachtelkönig, Wiesenpieper, Braunkehlchen und diversen Wiesenlimikolen kollidieren vielfach mit landwirtschaftlichen Bewirtschaftungserfordernissen bzw. -terminen, so dass eine vorübergehende Nutzungsfreistellung von Gelegestandorten und Flächen für die Führung nicht flügger Küken in der Regel nur unter Einsatz öffentlicher Fördermittel im Sinne eines kleinräumigen Vertragsnaturschutzes realisiert werden kann. In den bekannten Kerngebieten des Wiesenvogelschutzes werden dazu möglichst frühzeitig vertragliche Vereinbarungen über vorübergehende Nutzungs- bzw. Bewirtschaftungsrückstellungen für weitgehend arrondierte Bereiche getroffen.

Die Biosphärenreservatsverwaltung wird von den Betreuern laufend über den aktuellen Bestand balzender und brütender Paare informiert, Einzelheiten zur Entwicklung des Brutgeschehens werden von den jeweiligen Auftragnehmern anlassbezogen berichtet bzw. umgehend weitergeleitet und überwiegend in direkter Rückkopplung mit den jeweiligen Bewirtschaftern abgestimmt. Bewirtschaftungsrelevanten Vereinbarungen werden daraufhin zwischen der Biosphärenreservatsverwaltung und den Bewirtschaftern getroffen.

Ergänzende Maßnahmen

Die Erfahrungen der letzten Jahren im Wiesenvogelschutz haben gezeigt, dass das eigentliche Brutbestandsmanagement immer auch ergänzt werden sollte durch lebensraumverbessernde und artenstützende Maßnahmen. Daher setzt die Biosphärenreservatsverwaltung ergänzend zu der Projektförderung weitere Vorhaben mit eigenen Mitteln um:
  • Viele Wiesenvögel und andere Tierarten benötigen zur Brutzeit hohe Wasserstände. Daher setzt sich die Biosphärenreservatsverwaltung seit einigen Jahren für einen Wasserrückhalt u.a. in den Dambecker Wiesen, im Polder der Tauben Elbe bei Penkefitz und in der Großen Marsch bei Bleckede ein, seit 2023 auch in der Gartower Marsch. Im nachfolgenden Video wird gezeigt, wie eine Stauanlage aus Holzbohlen, hier im Röxgraben in den Dambecker Wiesen, in einen bestehenden Graben eingebaut wird.
  • Auch eine einfache Maßnahme kann viel bewirken. Das Aufstellen von bisher mehr als 370 Eichenspaltpfählen in strukturarmen Wiesenflächen als Sing- und Ansitzwarten hat die Habitatqualität dieser Lebensräume für viele Vogelarten, insb. für das Braunkehlchen, verbessert.
  • Auf landeseigenen Grünlandflächen achtet die Biosphärenreservatsverwaltung bei der Verpachtung der Flächen darauf, dass hier z.B. dauerhaft spät gemäht wird oder Randstreifen für einige Monate oder sogar bis zum nächsten Jahr nicht genutzt werden. Die hierdurch verbleibenden Kräuter und das höhere Gras dienen dem Schutz des Braunkehlchens und weiterer Wiesenvögel, aber auch dem Insektenschutz.

Video zum Bau der regelbaren Bohlenstauanlage im Röxraben

© Hans-Jürgen Kelm

Braunkehlchen bei Vietze   Bildrechte: H.-J. Kelm
Braunkehlchen bei Vietze
Blühende Wiese an der Jeetzel   Bildrechte: H.-J. Kelm
Blühende Wiese an der Jeetzel
Der Kiebitz - einer unserer bekanntesten Wiesenvögel   Bildrechte: H.-J. Kelm
Der Kiebitz - einer unserer bekanntesten Wiesenvögel

Förderung

Logo für die EU-Kofinanzierung 2021-2027
Wappen des Landes Niedersachen mit Schriftzug horizontal
Logo des KLARA-Förderprogramms

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Jann Wübbenhorst

Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue
Am Markt 1
29456 Hitzacker (Elbe)
Tel: 05862-9673-28

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