Geschichte des Biosphärenreservates
Im Jahre 1997 hat die UNESCO das von der sächsischen Grenze elbabwärts bis unterhalb Lauenburg verlaufende Biosphärenreservat "Flusslandschaft Elbe" anerkannt. Aufgrund dieser internationalen Anerkennung sprach sich der Niedersächsische Landtag im November 1999 dafür aus, im Elbetal ein Biosphärenreservat auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes einzurichten.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz klärte die fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen und entwickelte eine Konzeption für den Aufbau und die innere Gliederung des Gebietes sowie für die notwendigen Regelungsinhalte.
Mit den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg, dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, der damaligen Bezirksregierung Lüneburg, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz und der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz wurde ein gemeinsamer Arbeitskreis eingerichtet, in dem das vorhandene Fachwissen gebündelt und für das Vorhaben genutzt wurde. Sowohl die betroffenen Gemeinden als auch die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Landwirtschaftskammer, die Kreis-Landvolkverbände, der "Verein zum Schutz der Kulturlandschaft und des Eigentums im Elbetal e. V", die Jagdverbände, die Landesnaturschutzverbänden und die berührten Ministerien fanden sich kontinuierlich in weiteren Gesprächskreisen zusammen und konnten die Entwicklung des Großschutzgebietes mit beeinflussen.
Als Ergebnis dieses dreijährigen Prozesses hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG) in seiner Plenarsitzung am 23. Oktober 2002 einstimmig verabschiedet und damit das bundesweit erste Biosphärenreservat auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes eingerichtet. Ebenfalls einstimmig wurde eine Landtagsentschließung mit dem Titel "Biosphärenreservat ‚Niedersächsische Elbtalaue‘ - Zukunft gemeinsam gestalten" angenommen.
2009 wurde der Biosphärenreservatsplan fertig gestellt. Dieses Planwerk ist die Grundlage für die weitere Gebietsentwicklung und eine wichtige Arbeitsgrundlage für die in der Region tätigen Behörden und Kommunen.