Erster Bericht der Landesregierung
(PDF, 0,24 MB)
Berichte der Landesregierung zum Biosphärenreservat
In § 24 des Biosphärenreservatsgesetzes ist geregelt, dass die Landesregierung im Abstand von fünf Jahren Berichte über die Entwicklung des Biosphärenreservates verfasst und dem Niedersächsischen Landtag vorlegt.
Wörtlich heißt es dort:
Die Landesregierung unterrichtet den Landtag nach Anhörung der in § 2 genannten Landkreise und des Biosphärenreservatsbeirats alle fünf Jahre, erstmals fünf Jahre nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, über die Entwicklung des Biosphärenreservats; der Bericht soll insbesondere berücksichtigen
- wesentliche Veränderungen des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der sozio-ökonomischen Lage,
- Hinweise auf Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur,
- Anregungen aus dem Gebiet zur Fortschreibung der Gebietsgliederung.
- Erster Bericht der Landesregierung, ausgegeben am 14.02.2008 (Drucksache 15-4390)
- Zweiter Bericht der Landesregierung, ausgegeben am 05.11.2013 (Drucksache 17-0891)
- Dritter Bericht der Landesregierung, ausgegeben am 20.09.2017 (Drucksache 17-8745)