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Berichte der Landesregierung zum Biosphärenreservat

In § 24 des Biosphärenreservatsgesetzes ist geregelt, dass die Landesregierung im Abstand von fünf Jahren Berichte über die Entwicklung des Biosphärenreservates verfasst und dem Niedersächsischen Landtag vorlegt.

Wörtlich heißt es dort:

Die Landesregierung unterrichtet den Landtag nach Anhörung der in § 2 genannten Landkreise und des Biosphärenreservatsbeirats alle fünf Jahre, erstmals fünf Jahre nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, über die Entwicklung des Biosphärenreservats; der Bericht soll insbesondere berücksichtigen

  1. wesentliche Veränderungen des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der sozio-ökonomischen Lage,
  2. Hinweise auf Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur,
  3. Anregungen aus dem Gebiet zur Fortschreibung der Gebietsgliederung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen drei Berichte vor, die Sie sich in der rechten Spalte als pdf-Dateien herunterladen können:
  • Erster Bericht der Landesregierung, ausgegeben am 14.02.2008 (Drucksache 15-4390)
  • Zweiter Bericht der Landesregierung, ausgegeben am 05.11.2013 (Drucksache 17-0891)
  • Dritter Bericht der Landesregierung, ausgegeben am 20.09.2017 (Drucksache 17-8745)
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